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Blauäugige WVV

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Im Pro­zess um die ver­spe­ku­lier­ten Mil­lio­nen der WVV wurde heute ein Urteil gefällt. Die Deut­sche Bank muss fast eine Mil­lio­nen Euro, knapp ein Vier­tel des Ver­lus­tes, an die WVV zurückzahlen.

Da ist die WVV noch­mal mit einem blauen — sehr blauem — Auge davon­ge­kom­men und lernt viel­leicht, sich nicht auf Geschäfte ein­zu­las­sen, von denen man keine Ahnung hat — oder die man gar nicht machen darf. Eine Idee, die man even­tu­ell auch auf andere Berei­che aus­deh­nen könnte.

5 Kommentare

  1. Auch Finanz­ma­na­ger sind nur Klein­spa­rer und was am Zer­ti­fi­ka­te­markt bei Pri­vat­an­le­gern gän­gige Pra­xis ist (da ist man bei Ver­lust sel­ber schuld), wird bei Ver­sor­gern vom ver­ständ­nis­vol­len Gericht bestraft.
    Der gute Rat für alle kom­mu­na­len und kom­mu­nal­na­hen Unter­neh­men lau­tet: Klein­spa­rer als Finanz­ma­na­ger ein­stel­len, spe­ku­lie­ren las­sen, im Gewinn­fall Pro­fit ein­strei­chen (sich fei­ern las­sen) und bei Ver­lust kla­gen. Da Rich­ter auch im öffent­li­chen Dienst beschäf­tigt sind, kann man auf Ver­ständ­nis hoffen.

  2. Stimmt schon. Aber die kön­nen sich schon über die­sen klei­nen „mora­li­schen Sieg” freuen und froh sein, dass Nai­vi­tät nicht straf­bar ist. ;-)

  3. …blaue augen gibts nur, wenn mal keine beru­fun­gen mehr mög­lich sind…

  4. pwo … ach ja, könnte pas­sen. Brav gemacht. ;-)

  5. Guter Arti­kel über das heu­tige Urteil.

    Ist von mir ;-)

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