Im Prozess um die verspekulierten Millionen der WVV wurde heute ein Urteil gefällt. Die Deutsche Bank muss fast eine Millionen Euro, knapp ein Viertel des Verlustes, an die WVV zurückzahlen.
Da ist die WVV nochmal mit einem blauen — sehr blauem — Auge davongekommen und lernt vielleicht, sich nicht auf Geschäfte einzulassen, von denen man keine Ahnung hat — oder die man gar nicht machen darf. Eine Idee, die man eventuell auch auf andere Bereiche ausdehnen könnte.

4. April 2008 um 13:04 Uhr
Auch Finanzmanager sind nur Kleinsparer und was am Zertifikatemarkt bei Privatanlegern gängige Praxis ist (da ist man bei Verlust selber schuld), wird bei Versorgern vom verständnisvollen Gericht bestraft.
Der gute Rat für alle kommunalen und kommunalnahen Unternehmen lautet: Kleinsparer als Finanzmanager einstellen, spekulieren lassen, im Gewinnfall Profit einstreichen (sich feiern lassen) und bei Verlust klagen. Da Richter auch im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, kann man auf Verständnis hoffen.
1. April 2008 um 12:18 Uhr
Stimmt schon. Aber die können sich schon über diesen kleinen „moralischen Sieg” freuen und froh sein, dass Naivität nicht strafbar ist.
31. März 2008 um 22:50 Uhr
…blaue augen gibts nur, wenn mal keine berufungen mehr möglich sind…
31. März 2008 um 21:44 Uhr
pwo … ach ja, könnte passen. Brav gemacht.
31. März 2008 um 21:43 Uhr
Guter Artikel über das heutige Urteil.
Ist von mir