Passend zum kommenden CSD-Motto „Traut euch!“:
Die Stadt Würzburg hat gestern in einer knappen Abstimmung beschlossen, den Trausaal im Rathaus auch weiterhin für homosexuelle Paare verschlossen zu halten. Warum? Frau Beckmann wies auf den besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz hin – sie meinte wohl
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Und da kann man auch nichts dagegen sagen. Schön, dass Ehe und Familie vom Staat so hoch anerkannt sind, finde ich wirklich gut. Aber da steht nicht „heterosexuelle Ehe“. Da steht auch nicht „heterosexuelle Ehe, aber nur wenn Kinder da sind“. Ist die Ehe nur schützenswert, wenn ein Kinderwunsch da ist oder die Möglichkeit zur gemeinsamen Fortpflanzung?
Denn im Trausaal dürfen ja auch heterosexuelle Paare heiraten, die niemals Kinder wollen oder haben können. Und genauso gibt es ja homosexuelle Paare, die Kinder aus vorherigen heterosexuellen Partnerschaften haben, also eine Famile sind. Stehen die nicht unter dem besonderen Familienschutz?
Ganz einsichtig ist mir das nicht.
Schön, dass ich als heterosexueller verheirateter Mann den besonderen Schutz des Staates genießen darf. Aber Kinder haben wir noch keine – ich hoffe, da läuft für uns keine Frist ab. Eine Mahnung staatlicherseits wie
„Ihr besonderer Schutz droht abzulaufen. Bitte zeugen sie in den nächsten 6 Monaten ein Kind oder ihre Ehe wird annuliert.“
kam noch nicht.
Noch.
Kann man da nicht irgendwie gerichtlich gegen vorgehen? Ich meine, der Rathhaussaal ist doch ein öffentlicher Raum oder nicht? Besteht da nicht die Verpflichtung sich geltenden Gesetzen zu beugen? Schliesslich bricht Bundesrecht Landesrecht…
Na dann wollen wir Frau Beckmann beglückwünschen, für diese fortschrittliche Entscheidung, in einer Stadt, in der so viele Junge Menschen wohnen.
Da hilft es wohl auch wenig, medienwirksam die Basketballmannschaft anzufeuern.