Bloggen und Beleidigen: Was tun?

Der August 2005 war heiß. Nicht nur das Wetter, auch die Gemüter und er Wahlkampf liefen heiß. Da hat sich Bloggerkollege Al Gore zu einer unüberlegten und beleidigenden Äußerung gegen den FDP-Kandidaten Moritz Kracht hinreissen lassen. Und nun durfte er (Al Gore) dafür büßen. Er wurde zu einer Zahlung von 300 € an einen wohltätigen Zweck verurteilt wurden, dazu kommen noch 603,20 € für die Abmahnung.

Was Al geschrieben hat, war sehr beleidigend. Da muss man nicht um den heißen Brei herumreden. Und dass sich Herr Kracht darüber aufregt, ist wohl auch sehr verständlich.
Schade finde ich nur, dass sowas immer vor Gericht landen muss. In einer idealen Welt wäre das so abgelaufen:

Telefon läutet

„Ja, Hallo? Hier Al!“

„Hallo Al, hier ist Moritz. Ich hab heute dein Blog gelesen. Sag mal, hast du sie noch alle? Was schreibst du da einen Scheiß über mich? Willst du mir ans Bein pinkeln?“

„Ach Moritz! Ich war heute schlecht gelaunt und die FDP geht mir zur Zeit eh auf den Sack. Da wollte ich halt ein bisschen auf die Kacke hauen.“

„Ja, und jetzt ist sie am Dampfen.“

„Moritz, sorry, da hab ich wohl ein bisschen über die Stränge geschlagen. Ich nehm’s auch gleich raus und schreibe eine Entschuldigung ins Blog.“

„Mach das! Aber so leicht kommst du mir nicht davon. Wir gehen diese Woche einen Trinken und DU zahlst die Schoppen. Und du lässt dir von mir das FDP-Wahlprogramm erklären ohne dazwischen zu quatschen. Dann sind wir quitt, ok!“

„Ja, ok. Das ganze Wahlprogramm?“

„Ja, das Ganze.“

Kurze Stille.

„Ja, geht ok! Nun nochmal Moritz: War nicht so gemeint! Sorry!“

„Schwamm drüber. Bis die Woche dann.“

„Bis dann! Servus!“

So einfach könnte die Welt sein. Ich könnte wegen der Gerichtsverhandlung nicht mal böse auf Moritz Kracht sein, denn Al hat die Grenze des Anstands, die auch in einem Blog gelten sollten, weit überschritten. Aber ob man wegen einer Beleidigung in einem Blog, das vermutlich nicht von Millionen Menschen gelesen wird (da liege ich doch richtig, oder Al? ;-)), gleich unsere ohnehin überlasteten Gerichte bemühen muss? Und schafft Geld eine Beleidigung aus der Welt? Ich weiß nicht!

Vielleicht sollten solche Fälle vor dem Würzburger Bloggertreff verhandelt werden. Als Strafe hätte es dann ein halbes Jahr Ping- und Trackbackvebot gegeben und Sternchenentzug bei Isnochys gegeben. Und eine unterwürfige Entschuldigung bei dem anwesenden Herrn Kracht vor versammelter Runde (wird natürlich von allen gebloggt :-)) mit anschließender Ramazotti-Runde für das Hohe Bloggergericht. 🙂

Nachtrag I: Zu dem Thema gibt es auch einen Beitrag im Folksblatt.

44 Gedanken zu „Bloggen und Beleidigen: Was tun?“

  1. Man findet im Cache aber noch diese Passage, die auch gerade freunlich ist:
    [Seid mir nicht böse wenn ich das Zitat lösche, aber das ist mir noch zu heiß. Googlen kann aber jeder selbst und was der Google-Cache ist, weiß hoffentlich auch jeder! 😉
    Ralf, Würzblog]

    Wer glaubt, daß er was ins Web schreibt und google das nicht findet, …naja, ich kann das auch nicht glauben.
    Und wieso registriert man seine eine de.-Domain, wenn man angeblich nicht will, dass die eigenen Texte gelesen werden?

    Antworten
  2. »Die genaue Internet-Adresse seines Web-Logs habe er nur an einige wenige Bekannte weitergegeben, andere Leute sollten seine Kommentare gar nicht lesen. Was er dabei nicht bedachte: Seine Internet-Seite war und ist über die Suchmaschine »Google« für jedermann ganz schnell zu finden. »Das war mir gar nicht bewusst«, so der Angeklagte.«

    Ich hab es nicht geglaubt. Und ich habe alles bei Google nach gemeinsamer Eingabe von „Al Gore“ und dem Namen des Beleidigten gefunden. Am Tag des Prozesses.

    Antworten
  3. Dann schreibe ich das doch hier, auch wenn ich mich eigentlich nicht mehr dazu äußern wollte: http://www.20six.de/algore wurde laut Akte gefunden, ich habe aber seit Mitte Juli die Domain http://www.liveh8.de, die auf meinen Blog bei 20six weiterleitet. Ich habe auch versucht, das so zu erklären, einen Provider habe ich nicht gewechselt. Ein paar Mal habe ich versucht, mich selbst anzugoogeln, was nicht geklappt hat. Nur die LiveH8-Domain habe ich weitergegeben. Ich habe nichts Falsches erzählt. Nennt es naiv, nennt es dumm, nennt es blauäugig oder etwas anderes, ist mir egal.

    Antworten
  4. „Die genaue Internet-Adresse seines Web-Logs habe er nur an einige wenige Bekannte weitergegeben, andere Leute sollten seine Kommentare gar nicht lesen. Was er dabei nicht bedachte: Seine Internet-Seite war und ist über die Suchmaschine „Google“ für jedermann ganz schnell zu finden. „Das war mir gar nicht bewusst“, so der Angeklagte.“

    Als ich das gelesen habe, musste ich schon etwas schmunzeln…

    Antworten
  5. Würde mich aber schon mal interessieren, was der PW da nicht geglaubt hat – deshalb soll er mir eine Mail schreiben und mir das so schildern. Dann nehme ich da auch gerne Stellung zu – öffentlich werde ich das nicht tun!

    Antworten
  6. „Dies stimmt nicht ganz“ – schon möglich, aber so hat Al das vor Gericht gesagt.

    Und er hat auch noch so einiges andere gesagt, das zwar nicht ich, aber wenigstens die Richterin ihm geglaubt hat – zu seinem Glück.

    Antworten
  7. „[..]und wechselte den
    Provider seines Web-Logs, das unter anderem Titel weiterhin im
    weltweiten Datennetz zu finden ist.[..]“
    Zitat Volkblatt.
    Dies stimmt nicht ganz. denn weder hat er seinen „Provider“, ich vermute mal, hierbei ist sein Webhost 20six.de,gewechselt, unter der Adresse ist er bis heute noch zu erreichen, noch wurde sein Domainname „liveh9.de“ geändert.
    Kurzer Blick bei denic:
    Letzte Aktualisierung: 05.07.2005

    Soweit ich weiß hat er na andere Email eingetragen.aber sein eigener ISP ist immernoch Arcor:))
    Der Wohnungsumzug kann ja schlecht als Wechsel gezählt werden, denn sein Blog läuft nicht wie mein Krökelteil auf einem eigenen Server im Wohnzimmer;)

    Jetzt muß ich aber shcnell an einem Artikel zur Landtagswahl weiterpinseln

    Antworten
  8. Aber kann das Verfahren von anderer Seite noch aufgenommen werden, wenn es sich der Kläger anders überlegt?

    Natürlich hab ich den Artikel gelesen, sonst hätte ich ja keine Anmerkung abzugeben:))

    Antworten
  9. Hast du den Artikel gelesen? Scheint nicht so ….

    Das Verfahren wurde vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage von drei mal hundert Euro eingestellt. Zahlt der arme Student die Auflage pünktlich, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

    Antworten
  10. „Beim erneuten Lesen finde ich ihn garnichtmehr so krass.
    Hätte auch von Harald Schmidt sein können oder einem etwas extremeren Kabarettisten.“

    Also das sehe ich ganz anders: Das fand ich überhaupt nicht lustig, schon allein wegen der Wortwahl an zwei Stellen. Aber Al Gore wurde dafür ja ausreichend getadelt, so dass das jetzt vorbei ist. Aber im Nachhinein im zum Märtyrer der Blogger zu machen, wäre etwas viel des Guten…

    Antworten
  11. Al Gore, wurde das Verfahren denn auch zivilrechtlich verfolgt? Also bekommt der M.K. Schmerzensgeld von Dir?
    Was mich auch wundert, ist der Artikel im Volksblatt. Schließlich ist der Wahlkampf ewig her und die Aktion jetzt nicht mehr weiter interessant. Mal sehen ob die Main-Post dazu am Ende auch noch was schreibt!

    Antworten
  12. Ich finde es überhaupt unglaublich, dass das Volksblatt sich mit solchen Spirenzchen beschäftigt. Ein riesiger Artikel kaum zu glauben. ich habe gleich 3 Stück gekauft.
    @algore: Ich liebe dich mit und ohne Kracht…Das sind immerhin nette Geschichten für die Zukunft.

    Antworten
  13. Zur Berichtigung deines Artikels: Mein Verfahren wurde bei Auferlegung einer Zahlung von 300 Euro an einen wohltätigen Zweck eingestellt, die anderen 603,20 Euro stammen aus der Abmahnung, die ich bezahlen durfte/ musste.
    Aber sehr nett geschrieben!

    Antworten
  14. Was ich nicht verstehe, dass trotz horrender Abmahnsummen, AlGore dennoch vor Gericht gezerrt werden kann und hier auch noch blechen muß.
    Ich hab jashconeine natürliche Abneigung gegen Juristen.
    Aber hier schlägts doch dem Faß den Boden aus.
    Damit ist er für eine Sache ja 2mal bestraft worden.
    Hehe, ier sind ja demnächst Landtagswahlen.
    Mirist schonklar, wer meine Stimme nicht bekommt.

    Antworten
  15. Höhö, ich stell mir des grad so vor, die Würzburger Bloggszene in einer Reihe am Tisch, auf der anderen Seite AlGore und Moritz Kracht.
    Natürlich hat Frau Schaaf den Vorsitz beim „Blogger Gericht“.
    Das wär ein Bild… 😉

    Ich find aber eine Anzeige übertrieben, eine E-Mail, ein Telefonanruf oder ein böser Brief hätten gereicht. Aber wenn er meint. Seine Entscheidung.

    @Ralf: der Folksblatt-Link is falsch.

    Antworten
  16. Danke für den Artikel, Ralf.
    AlGore hat ihn mir aber, gleich nach der Abmahnung, schon zugeschickt.
    Beim erneuten Lesen finde ich ihn garnichtmehr so krass.
    Hätte auch von Harald Schmidt sein können oder einem etwas extremeren Kabarettisten.
    Allerdings hat er nicht nur Kracht, sonder auch einige andere lustige Gestalten der Würzburger Dorfpolitikszene erwähnt.
    Könnte also auch schlimmer stehen…

    Antworten
  17. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass du ihn mit Quellenangabe zitieren kannst. Aber bei dem derzeitigen Rechtswirrwarr würde ich nicht meinen Arm darauf verwetten – nicht mal meine Fingernägel.

    Antworten
  18. Nenene, nix gibts.
    Sternchenabzug erhält man nur fürs Spammen.
    In einer guten Welt wäre das Gespräch außerdem auch ganz anders abgelaufen.
    Beide hätten sich übelst beschimpft.
    Wobei M.K. bessere Chancen gehabt hätte.
    Schließlich fällt es ihm sicherlich leichter auf fdp.de zuzugreifen und dort groß zu Schreiben „AlGore hat Unrecht und stinkt ausm Mund“
    Hätten sicherlich vielmehr gelesen.
    Denn den ursprünglichen Artikel hab nichtmal ich mitbekommen.
    Und das will was heißen, denn ratet mal, wer liveh8.de eingetragen hat.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar