Sich die Formulierung auf dem Abstimmzettel durchzulesen genügt aber nicht. Wann der Bürgerentscheid gültig ist, steht da nämlich nicht. Das steht in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden […] mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 v. Hd. der Stimmberechtigten beträgt.“ Stimmberechtigt in Würzburg sind natürlich nicht alle Einwohner.