Also, das ist doch mal wieder ein Schmarn!
Wozu nun wieder das Grundgesetzt wegen etwas völlig Selbstverständlichem ändern? Da kann ich (als selbst betroffener) meinen Vor-Kommentatoren nur zustimmen. Außerdem sagt Artikel 3 Satz 1 doch eigentlich schon alles was notwendig ist aus…. Wenn wieder jeder seinen eigenen Passus bekommt, hat das GG dann bald den Umfang unserer Steuerliteratur, oder wie? 😉