Angenommen es stimmt, was du sagst: Dann hätte die BIWA schon längst sämtliche unliebsamen Disco-Betreiber anzeigen können – denn ohne Genehmigung würden die ja alle gegen geltendes Recht verstoßen und könnten von heute auf morgen dichtgemacht werden.
Nach dem deutschen Gaststättengesetz MUSS eine „gaststättenrechtliche Erlaubnis“ beantragt werden (§1, I und §2, II GastG). Zudem: „Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart […] zu erteilen.“ (§3, I GastG; Betriebsart = hier: ‚Discothek‘).
Wenn die Stadt Würzburg keine Erlaubnis erteilen will, dürfte der Laden auch nicht betrieben werden. Aber wozu wird dann das passende Formular sogar online bereitgestellt?
http://www.wuerzburg.de/de/verwaltungpolitik/eudlr/infos-fuer-dienstleistungserbringer/g/gaststaetten/index.html#fa24645