… und davor wiederum war es ein Kino. Und davor ein Varieté. Alles sehr interessant, nur interessiert es hier niemanden, als was das Gebäude anno 1897 genutzt wurde.
FYI:
Eine Übernahme von einem anderen Betreiber (Erbschaft ausgenommen) erfordert immer auch eine neue Konzession. Die „Übernahme“ der Konzession durch den neuen Betreiber kann allenfalls vorläufig erfolgen (§11 GastG), und kommt freilich nur dann in Frage, wenn der Betrieb in gleicher Weise genutzt wird (also ohne Umbau von Disco auf Kino oder umgekehrt).