Biggolo-Bromenade

Die Grünen in Würzburg veranstalten heute, 9. Juni 2011, um 18 Uhr einen Flashmob — mit öffentlicher Ansage — an der Leonhard-Frank-Promenade (das ist das Mainufer gegenüber des Alten Kranen). Weil dort seit letztem Jahr laut Sicherheitssatzung Alkoholverbot herrscht, laut Umwelt- und Kommunalreferent Kleiner aber Liebespaaren ein Piccolo nicht verwehrt werden soll, laden die Grünen viele „Verliebte“ — wer keinen Partner dabei hat, kann sich ja ganz spontan vor Ort verlieben — ein, auf der Promenade heute ein kleines Fläschchen zu trinken.

Allerdings Fläschchen mit Wasser statt Sekt, was bei Facebook nachträglich nochmal klargestellt wurde. Damit verliert die ganze Aktion in meinen Augen deutlich an Biss und der Bezug auf Kleiners mündliche Piccolo-Klausel ist auch nicht mehr wirklich da. Irgendwie hat die Grünen da im letzten Moment scheinbar der Mut verlassen.

Mal sehen wie viele da anstoßen werden und womit.

3 Gedanken zu „Biggolo-Bromenade“

  1. Hallo Ralf,
    hallo an alle interessierten LeserInnen,

    Ja, der Vorwurf, dass so die Aktion ihren Biss verliert, den haben wir uns inzwischen mehrfach anhören müssen. Diese „Klarstellung“ hätten wir mit Sicherheit aber nicht gegeben, wenn es ein Flashmob geblieben wäre.

    Nachdem die Stadt aus der Zeitung von dieser geplanten Aktion erfahren hat, wurden wir direkt angerufen und zu einem Gespräch mit der Polizei und dem Ordnungsamt gebeten. Dabei wurde deutlich, dass dies aus der Sicht der Stadt eine anmeldepflichtige Kundgebung ist, die auch mit einigen Auflagen verbunden ist.

    In diesem Fall wäre es eben nicht nur ein Verstoß gegen geltende Vorschriften an der Leonhard-Frank-Promenade gewesen, sondern ein Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz, respektive die Auflagen, nachdem wir uns gezwungen sahen, eine offizielle Kundgebung draus zu machen.

    Bei den Rechtsfolgen sind dann immer einzelne betroffen, die sich bereiterklären, die Veranstaltungsleitung zu übernehmen. Diesen Ärger wollten wir aber dann auch nicht der Person zumuten, die das kurzfristig alles mit der Stadt klar gemacht hat.

    Ja, meinetwegen kann man uns vorwerfen, dass wir in dieser Hinsicht klein beigegeben hätten, aber wir haben ehrlich gesagt doch auch ein gesteigertes Interesse daran, auch in Zukunft bei Protestveranstaltungen und Demonstrationen auf kooperatives Verhalten von Seiten der Stadt, Ordnungsamt und Polizei zu treffen, aus dem einfachen Grund, dass wir allesamt für den Klimbim drumherum sehr wenig Zeit haben.

    Nach Versammlungsrecht war ein Hinweis darauf geboten, dass kein Alkohol getrunken werden darf. Wir haben nicht kontrolliert, ob sich alle TeilnehmerInnen daran halten. 🙂

    Letztlich ging es ums explizit darum, dass wir es für untragbar halten, dass nach dem Verbot von Alkoholkonsum keine Evaluation über weitere alternative Konzepte stattgefunden hat. Angesichts der damaligen Zustände konnte man ein solches Verbot in Betracht ziehen, aber langfristig kann man dies nicht als verhältnismäßig ansehen.

    Es gibt eine starke Tendenz in unseren Städten, der Jugend den öffentlichen Raum zu verwehren. Proteste gegen Lärm, der allerdings akzeptiert ist, sobald es sich um ein Weindorf auf dem Markt handelt. Wir sehen hier eine latente Diskriminierung, nicht in jeder einzelnen Maßnahme, aber dennoch in mancher Grundhaltung, die den Jugendlichen entgegen gebracht wird.

    Daher wollten wir Aufmerksamkeit erregen. Für dieses Anliegen ist es aus meiner Sicht eher irrelevant, ob in unseren Piccollo-Fläschchen Alkohol oder Leitungswasser ist. Es geht um politische Aufmerksamkeit.

    Viele Grüße,
    Patrick
    (ehemaliges GJ-Würzburg-Vorstandsmitglied)

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