Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen der „Sicherheitsverordnung“ und der „Sicherheitssatzung“ der Stadt Würzburg erklären? Beide Male kostet die „Verletzung der Anleinpflicht“ das Gleiche?! Oder müssen dagegen verstossende Hundebesitzer doppelt löhnen? (Was manchmal nicht so schlecht wäre …)