Die Sache mit dem Tanzverbot an Feiertagen

Ein kirchlicher Feiertag steht vor der Tür und im Würzblog schlagen wie jedes Mal Besucher auf, die bei Google gesucht haben, ob es an diesem Feiertag ein Tanzverbot gibt — in dem aktuellen Fall Fronleichnam an diesem Donnerstag. Positiv zu bemerken ist, dass ich in diesem Jahr viel weniger Rechtschreibfehler bei den Suchbegriffen entdeckt habe, das war schon viel schlimmer.

Vielleicht sind die Goggler ja auch etwas unsicher, da sie etwas von einer Änderung des Feiertagsgesetzes in Bayern mitbekommen haben. Aber um es vorweg zu nehmen:  an Fronleichnam gab, gibt und wird es in Bayern kein Tanzverbot geben — im Gegensatz zu Baden-Württemberg und Hessen. Dieser Donnerstag bzw. die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ist für alle Nachtschwärmer gesichert.

Aber wie wird es mit dem Tanzverbot in Bayern nun weitergehen? Also: Das Tanzverbot gilt nur für stille Tage, das sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, den Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und den Heilig Abend ab 14 Uhr.

Bisher durfte an den stillen Tag überhaupt nicht getanzt werden, das heißt, in den Discos ging um Mitternacht die Musik aus. Im Februar wurde aber nach langem Ringen im bayerischen Landtag ein Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes eingebracht, der vorsieht, dass man an den stillen Tagen — Karfreitag und Karsamstag ausgenommen – bis zwei Uhr früh tanzen darf. Zwei Stunden länger als bisher, immerhin. Das Gesetz soll vor der Sommerpause im Landtag endgültig verabschiedet werden, bis dahin gilt die alte Regelung, die allerdings keinen stillen Tag mehr berühren wird.

Den Preis für diese zwei Stunden Spaß zahlen wir  Franken Bayern übrigens mit der Möglichkeit eines Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen. Vielleicht wünschen wir uns irgendwann, hin uns wieder einfach früher ins Bett gegangen zu sein.

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