Raus aufs Land
In bayerischen Gemeinden ist nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage „Mariä Himmelfahrt“ dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung dieser Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.Quelle: Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Tja, liebes Abtswind, Albertshofen, Altertheim, Aubstadt, Buchbrunn, Castell, Ermershausen, Geiselwind, Geroda, Gochsheim, Hasloch, Höchheim, Kitzingen, Kleinlangheim, …